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Seit dem Jahre 2009 ist die Erstellung eines Ausweises über die Energiekosten für nahezu alle Wohngebäude innerhalb von Deutschland Pflicht. Doch was genau ist eigentlich ein Energieausweis, wann wird er benötigt und welche Bedeutung hat er? Diese und weitere Fragen werden in dem nachfolgenden Blogpost geklärt.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis stellt den (bedarfs- oder den verbrauchsgebundenen) Energiebedarf eines Objekts dar. Mithilfe des Ausweises können sich daher sowohl der Käufer einer Immobilie als auch der Mieter einer Wohnung vor Unterzeichnung des Kauf- bzw. Mietvertrages einen Überblick über die auf ihn zukommenden Energiekosten verschaffen.

Welche Unterschiede gibt es bei Energieausweisen?

Ein Energieausweis kann bedarfs- oder verbrauchsgebunden erstellt werden. Aus den nachfolgend aufgeführten Gründen erstellt die Planungs GmbH Grefkes ausschließlich bedarfsgebundene Energieausweise.

Der verbrauchsgebundene Energieausweis

Verbrauchsgebundene Energieausweise werden unter Berücksichtigung der durchschnittlichen, individuellen Verbräuche der Vormieter oder -besitzer der letzten drei Jahre angefertigt. Ihre Aussagekraft über die tatsächlich anfallenden Energiekosten der neuen Besitzer ist stark eingeschränkt, da es sich hier um individuelle Werte handelt.

Diese individuellen Energiekosten können jedoch von Besitzer zu Besitzer stark schwanken. Der Ausweis gibt keine Informationen darüber, wie die Vorbesitzer gelebt haben, wie häufig sie sich im Haus oder in der Wohnung aufgehalten haben und wie das persönliche Wohlbefinden dieser Personen war, was die Raumtemperatur betrifft. Wurde stark oder eher verhältnismäßig wenig geheizt?

Dies führt auch dazu, dass die Energiekosten aufgrund der fehlenden persönlichen Informationen der Vorbesitzer nur grob eingeschätzt werden können. Außerdem lassen sich die Energiekosten der einen Immobilie mit den Energiekosten einer anderen Immobilie nicht vergleichen – und dies ganz unabhängig davon, ob für die andere Immobilie ebenfalls ein verbrauchs- oder ein bedarfsgebundener Energieausweis vorliegt.

Der bedarfsgebundene Energieausweis

Wenn ein Energieausweis erstellt wird, handelt es sich deshalb im besten Fall um einen bedarfsgebundenen. Ein bedarfsgebundener Energieausweis ist nutzerunabhängig. Hier werden also nicht die durchschnittlichen Energieverbräuche der letzten drei Jahre von den Vorbesitzern herangezogen. Vielmehr wird der theoretisch anfallende Bedarf ermittelt.

Für die Ermittlung des theoretischen Bedarfs wird das Objekt genauer betrachtet. Dies betrifft dann sowohl die Fenster, Wände und Dach als auch die Heizungsanlage. Je besser das betreffende Gebäude gedämmt und das Heizsystem auf das Objekt abgestimmt ist, desto geringer fallen der Energiebedarf und damit die Kosten aus.

Der Vorteil des bedarfsgebundenen Energieausweises besteht darin, dass er mit anderen Energieausweisen verglichen werden kann. Interessieren Sie sich beispielsweise für zwei unterschiedliche Wohnungen, kann der Ausweis ein entscheidendes Kriterium dafür sein, für welche der beiden Wohnungen Sie sich entscheiden.

Der bedarfsgebundene Energieausweis muss zwingend für alle Gebäude erstellt werden, die vor dem 1. November 1977 erbaut wurden – mit Ausnahme solcher, die im Laufe der Jahre energetisch saniert wurden. Hier würde ein verbrauchsgebundener Ausweis dann ausreichen.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass es aufgrund der unterschiedlichen Rechenverfahren zu starken Abweichungen zwischen einem verbrauchs- und bedarfsgebundenen Energieausweis kommen kann. Auch wenn die Vorlage eines verbrauchsgebundenen Energieausweises ausreichend sein sollte, haben Sie trotzdem die Möglichkeit, einen bedarfsgebundenen Ausweis erstellen und vorlegen zu lassen.

Dem Käufer bzw. Mieter wird diese Art des Ausweises definitiv mehr über die zu erwartenden Energiekosten sagen und ihm einen besseren Überblick über den Energieverbrauch verschaffen. Der Ausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren, sofern keine weiteren energetischen Sanierungen am Objekt vorgenommen wurden.

Was sagen die Werte des Energieausweises aus?

Um festzustellen, wo ein Haus oder eine Wohnung hinsichtlich des Energieverbrauchs einzuordnen ist, kommt innerhalb des Ausweises eine Skala zum Einsatz. Sie ist durch einen Verlauf gekennzeichnet, der bei grün anfängt und bei rot aufhört.

Die Skala gibt Auskunft über die Qualität der Gebäudehülle (wie man dies z. B. bei Kühlschränken kennt) und der eingesetzten Technik. Je nachdem, wie hoch der Energiebedarf des jeweiligen Objekts ist, ist es eher im grünen oder im roten Bereich zu finden. Handelt es sich um ein neu erbautes Objekt, ist dieses tendenziell eher im gründen Bereich angesiedelt. Sanierungsbedürftige Altbauten liegen eher im roten Bereich.

Ein weiterer interessanter und wesentlicher Wert beschreibt den Verbrauch in KWh pro Quadratmeter Fläche und Jahr. Mit anderen Worten: Wie hoch ist der Energieverbrauch pro Quadratmeter in einem Jahr für dieses Gebäude?

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Die Anfertigung eines Energieausweises wird häufig dann in Auftrag gegeben, wenn ein Haus verkauft oder eine Wohnung vermietet wird. Der Eigentümer einer Immobilie ist dazu verpflichtet, dem potenziellen Erwerber des Objekts oder dem Mieter einer Wohnung den Energieausweis bei der Besichtigung vorzulegen.

Wird ein Objekt verkauft, müssen bereits Angaben zu dem Energieverbrauch im Inserat gemacht werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt. Werden beispielsweise Büroräume vermietet, müssen auch hier Angaben zu dem Energieverbrauch gemacht werden können.

Zudem ist der Ausweis dann von großem Interesse, wenn die Sanierung eines Bestandsgebäudes geplant ist. Mithilfe des Ausweises kann geprüft werden, wie hoch der bedarfsgebundene Energieverbrauch bisher war und wie er reduziert werden kann.

Der Energieausweis sollte frühzeitig beantragt bzw. erstellt werden. Die Beantragung sollte spätestens kurz vor der Vermarktung eines Objekts erfolgen, damit er bei Besichtigung der Immobilie vorliegt. Wer keinen Energieausweis vorlegen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Wann wird kein Energieausweis benötigt?

Eigentumswohnungen müssen nicht über separate Energieausweise verfügen. Hier reicht ein Ausweis für den gesamten Gebäudekomplex aus. Weitere Ausnahmen sind Gebäude, die über eine Wohnfläche von unter 50 Quadratmetern verfügen, zum Verkauf stehende, denkmalgeschützte Immobilien sowie Immobilien, die nach dem Verkauf abgerissen werden.

Welche Rolle spielt ein Energieausweis?

Der Ausweis ist – wie bereits erwähnt – in den meisten Fällen bei dem Verkauf einer Immobilie oder der Vermietung einer Wohnung dem jeweils neuen Besitzer oder Interessenten vorzulegen.

Bevor eine Wohnung gemietet wird, ist ein Energieausweis sehr hilfreich, um die zu erwartenden Energiekosten einschätzen zu können. Dies trifft auch bei dem Kauf eines Neubaus zu.

Sollte jedoch ein Haus erworben werden, dass bereits einige Jahre alt ist, ist der Energieausweis häufig nicht von allzu hohem Interesse. In diesen Fällen werden die neuen Eigentümer eventuell sowieso Sanierungen vornehmen, so dass sich die Energiekosten noch einmal ändern werden.

Wer darf einen Energieausweis erstellen?

Ein nicht auf diesem Gebiet ausgebildeter Fachmann darf keinen Energieausweis erstellen. Dies bleibt lediglich Personen bestimmter Berufsgruppen vorenthalten. Darunter zählen unter anderem Energieberater, Bauingenieure, Architekten und Schornsteinfeger mit entsprechender Zertifizierung.

Markus Grefkes

Markus Grefkes

Gründer und Geschäftsführer der Planungs GmbH Grefkes

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